Steuerliche Vorteile - Betriebliche Gesundheitsführung

Inhalte des Jahressteuergesetz 2009

 

„Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung sind für Arbeitnehmer künftig bis zu einer Höhe von 500 Euro jährlich steuerfrei. Das sieht das von der Bundesregierung geplante Jahressteuergesetz 2009 vor. Voraussetzung ist, dass die Leistungen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der Paragrafen 20 und 20a des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) genügen, also den Qualitätskriterien der gesetzlichen Krankenkassen für Prävention, Selbsthilfe und betriebliche Gesundheitsförderung entsprechen. Die neue Steuerbefreiung nach Paragraf 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz soll rückwirkend auch für 2008 gelten. Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das Jahressteuergesetz am 25. Juni 2008 beschlossen.“